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Update Haushalt 2025: BEG-Förderung bleibt verfügbar
Gute Nachrichten für Sanierungswillige und Eigentümer:innen: Trotz der haushaltspolitischen Unsicherheiten ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch 2025 weiterhin nutzbar. Förderanträge können aktuell gestellt werden – allerdings mit einigen wichtigen Hinweisen.
Förderstopp abgewendet – Mittel bis Jahresende gesichert
Ende März 2025 hat das Bundesfinanzministerium Klarheit geschaffen: Damit die BEG-Förderung nicht ins Stocken gerät, wurde eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bewilligt – in Höhe von 1,22 Milliarden Euro für die BEG sowie 300 Millionen Euro für den klimafreundlichen Neubau (KFN).Das bedeutet: Die meisten Förderprogramme laufen vorerst unverändert weiter – inklusive Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung, Energieberatung und weiteren Sanierungsmaßnahmen.
Was heißt das für Eigentümer:innen?
Förderanträge können derzeit gestellt werden. Dennoch ist Vorsicht geboten: Da sich Deutschland 2025 in einer vorläufigen Haushaltsführung befindet, können temporäre Auszahlungsstopps nicht ausgeschlossen werden. Besonders sicher ist aktuell nur, was 2024 bereits beantragt wurde – hier liegt eine verbindliche Förderzusage vor.
Unser Tipp:
Wer Sanierungspläne und Angebote bereits vorliegen hat, sollte den Antrag zeitnah stellen. Für neue Projekte lohnt es sich, die Lage im Blick zu behalten und ggf. mit uns Kontakt aufzunehmen – wir helfen bei der strategischen Förderplanung.
Wichtig: Barrierefreiheit aktuell nicht mehr förderfähig
Der beliebte Zuschuss KfW 455-B (Altersgerechtes Umbauen) ist im Haushaltsentwurf 2025 nicht mehr vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass dieses Programm nicht mehr verfügbar sein wird. Letzte Förderanträge mussten bis spätestens Ende 2024 gestellt werden.

Sie haben Fragen zur Förderung oder planen eine energetische Sanierung?
Wir beraten Sie gern zu den aktuellen Möglichkeiten und übernehmen auf Wunsch auch die Fördermittelbeantragung.
Hintergrund zur Haushaltslage: Unsicherheiten bei der Fördermittelvergabe ab 2025
Nach dem Bruch der Ampel-Koalition regiert Bundeskanzler Scholz derzeit mit einer Minderheitsregierung. Ob er im Bundestag ausreichend Unterstützung für den Haushalt 2025 gewinnen kann, ist aktuell offen. Sollte der neue Bundeshaushalt nicht rechtzeitig bis Ende 2024 beschlossen werden, tritt ab Januar 2025 automatisch die vorläufige Haushaltsführung in Kraft.
Das hat direkte Auswirkungen auf viele staatliche Förderprogramme:
In einer vorläufigen Haushaltsführung dürfen nur Maßnahmen finanziert werden, die gesetzlich vorgeschrieben oder bereits im Vorjahreshaushalt eingeplant sind. Neue Mittel für bestehende Förderprogramme – etwa im Bereich energetische Sanierung oder klimafreundlicher Neubau – dürfen nicht bewilligt werden. Die Folge: Ein möglicher Förderstopp für noch nicht beantragte Projekte.
Unser Rat: Förderanträge jetzt stellen – nicht abwarten!
Das hat mehrere Vorteile:
Bereits bewilligte Anträge bleiben auch bei vorläufiger Haushaltsführung gültig und können wie gewohnt ausgezahlt werden.
Neue Anträge ab 2025 könnten hingegen von Verzögerungen oder temporären Aussetzern betroffen sein.
Nach Zusage haben Sie drei Jahre Zeit, um die Maßnahmen umzusetzen.
Rückstausicherung: Schutz vor Wasserschäden im Keller
Starkregen kann teuer werden – mit der richtigen Technik beugen Sie Rückstau und Abwasserschäden zuverlässig vor.
Starkregen und überlastete Kanäle –
für viele Hausbesitzer:innen eine echte Gefahr. Denn wenn sich bei heftigen Regenfällen das Wasser in der Kanalisation staut, kann es schnell zu unangenehmen Überraschungen kommen: Schmutzwasser dringt über Abflüsse in Keller, Bäder oder Souterrains ein. Besonders betroffen sind Räume unterhalb der sogenannten Rückstauebene – also unterhalb des Straßenniveaus. Doch es gibt effektive Lösungen, um sich zu schützen.
Wasser findet seinen Weg -
und das kann im schlimmsten Fall durch Toiletten, Duschen oder Bodenabläufe im Keller sein. Die Folge: Überschwemmungen mit übel riechendem Abwasser, kostspielige Schäden und jede Menge Aufwand. Dazu kommt: Viele Versicherungen übernehmen solche Schäden nur, wenn eine technische Rückstausicherung vorhanden ist. Wer sich nicht schützt, riskiert im Ernstfall also doppelt zu zahlen.1. Rückstauklappe
- Die einfache Variante: Eine Rückstauklappe, die sich bei Rückfluss automatisch schließt und das Eindringen von Abwasser verhindert. Sie schützt das Gebäude zuverlässig vor überlaufenden Kanälen.
2. Rückstauhebeanlage
- Komfortabler ist eine Rückstauhebeanlage. Hier wird das Abwasser bei Bedarf automatisch über eine Pumpe aus dem Haus geleitet. Der Vorteil: Auch bei Starkregen können Waschmaschine, WC und Waschbecken im Keller weiter genutzt werden – ideal für ausgebaute Wohnräume unterhalb der Rückstauebene.
✔ Nicht genutzte Abflüsse abdichten
✔ Bei Abwesenheit: Rückstauklappen schließen und Kellerfenster sichern
✔ Keine Abfälle in die Toilette werfen – Feuchttücher, Haare oder Hygieneartikel können Rückstauklappen blockieren
✔ Regelmäßige Wartung ist Pflicht – ob selbst durchgeführt (mit Dokumentation!) oder durch Fachbetriebe per Wartungsvertrag
✔ Versicherungsschutz prüfen – Rückstauschäden sind oft nur durch eine separate Elementarschadenversicherung abgedeckt