Strom & Gas

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Überlassen Sie die Tarifoptimierung unseren Experten und sparen Sie Zeit und Geld. Wir kümmern uns um alles:

  • Analyse & Recherche – Wir finden die besten Tarife für Sie.
  • Individuelle Tarifvorschläge – Sie erhalten maßgeschneiderte Optionen zur Unterschrift.
  • Persönliche Beratung – Wir präsentieren Ihnen die besten Lösungen, während Sie die volle Entscheidungsfreiheit behalten.
  • Automatische Tarifprüfung – Jährlich prüfen wir Ihren Tarif und optimieren ihn erneut – ganz ohne Ihr Zutun.

Maximale Ersparnis, minimaler Aufwand – wir machen das für Sie!

FAQs

Häufig gestellte Fragen - Klar, einfach & effizient beantwortet!

ctn.energie ist ein Energiespezialist, der sich auf die Optimierung von Strom- und Gastarifen zur Senkung von Energiekosten fokussiert und zusätzlich umfassende Energieberatungen sowie Unterstützung bei KfW- und BAFA-Förderanträgen anbietet.

Für ein Strom- und Gasangebot benötigen Privatpersonen in der Regel die Jahresendabrechnung. Unternehmer sollten ebenfalls die Jahresabrechnung vorlegen, können aber bei Lastgangszählern auch Monatsabrechnungen nutzen, da die Abrechnung monatlich erfolgt.

Der Arbeitspreis ist der Preis pro Kilowattstunde (kWh), den Verbraucher für den tatsächlichen Energieverbrauch bezahlen und umfasst die Kosten für die gelieferte Energie.

Der Energiepreis ist der Preis, der für eine bestimmte Menge Energie, wie Strom oder Gas, gezahlt wird. Er setzt sich aus dem Arbeitspreis (Kosten pro kWh) und dem Grundpreis (feste monatliche Gebühr) zusammen.

Die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse sind staatliche Maßnahmen, die die Preise für Strom und Gas auf bestimmte Höchstwerte begrenzen, um Verbraucher vor hohen Energiekosten zu schützen. Beide Preisbremsen endeten am 31. Dezember 2023.

Beim Umzug mit einem Strom- oder Gasvertrag gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.
Vertrag fortführen oder kündigen: Wenn Ihr aktueller Anbieter Sie auch an der neuen Adresse beliefern kann, müssen Sie in der Regel den Vertrag fortführen. Sie sollten ihn jedoch mindestens 6 Wochen vor dem Umzug informieren (Den Service übernehmen wir für Sie) und Ihre neue Adresse sowie den Zählerstand der alten und neuen Wohnung übermitteln.
Sonderkündigungsrecht: Haben Sie das Recht auf Kündigung, wenn Ihr Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann oder die Preise aufgrund des Umzugs steigen, können Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.

In der Regel haben Sie das Recht, den Vertrag bei einer Preiserhöhung zu kündigen. Ich helfe Ihnen, die Vertragsbedingungen zu prüfen und Alternativen zu finden

Nein, wir unterstützen Sie beim Wechsel Ihres Strom- und Gastarifs und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zu Ihren Verträgen zur Verfügung.